Darfst du dich während der Elternzeit weiterbilden – und wer zahlt das eigentlich? Hier erfährst du, was rechtlich erlaubt ist, welche Förderungen es gibt und welche Weiterbildung sich für den Wiedereinstieg wirklich lohnt. ✓
Ja, und zwar uneingeschränkt. Eine Weiterbildung wie ein Sprach- oder Online-Kurs gilt nicht als Arbeit – du kannst lernen, so viel du möchtest. Nur für bezahlte Tätigkeiten gilt eine Grenze: In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei Kindern ab dem 1.9.2021; davor 30 Stunden). Eine Zustimmung des Arbeitgebers brauchst du nur, wenn du bei ihm in Teilzeit arbeitest – nicht fürs reine Lernen.
Sich ums Kind kümmern und trotzdem im Beruf vorankommen? Das ist keinesfalls unmöglich. Die Elternzeit ist sogar ein guter Zeitpunkt, um sich von zu Hause aus weiterzubilden – statt Karriereknick kann die Babypause zum Vorteil werden.