Mit Kindern in Mietswohnungen muss man sich an die Hausordnung und Gesetze halten. Was man darf und was nicht, erfährst du hier! ✓
Gastartikel*
Familien sind bei Vermietern und Nachbarn nicht gerne gesehen, da Kinder nun einmal Lärm machen. Das wissen auch die Eltern, die sich bemühen, den Lärmpegel des Nachwuchses auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, um Ärger mit der Hausgemeinschaft zu vermeiden. Dennoch hält der Streit um die Pflichten des Mieters mit Kindern die Gerichte in Atem, weil die genervten Nachbarn die Miete wegen des Kinderlärms mindern möchten. Wann eine „Mietminderung“ berechtigt wäre, erfahren Sie hier.